Kleinunternehmerregelung: welche Software dafür genügt
Wer nach § 19 UStG abrechnet, braucht keine Umsatzsteuerfunktion, aber sehr wohl eine saubere Belegablage. Worauf es ankommt und wo die Grenze liegt.
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Die Kleinunternehmerregelung nach § 19 UStG befreit Sie davon, Umsatzsteuer auszuweisen und abzuführen. Im Gegenzug entfällt der Vorsteuerabzug. Seit 2025 liegen die Grenzen bei 25.000 EUR im Vorjahr und 100.000 EUR im laufenden Jahr.
Für die Software heißt das zunächst: weniger ist nötig. Keine Umsatzsteuer-Voranmeldung, keine Steuerschlüssel, keine Vorsteuerkonten.
Was trotzdem gebraucht wird
- Der Pflichthinweis auf der Rechnung, dass nach § 19 UStG keine Umsatzsteuer ausgewiesen wird
- Eine saubere Einnahmenüberschussrechnung für die Anlage EÜR
- Belegablage, die den GoBD-Anforderungen an Unveränderbarkeit standhält
- Empfang von E-Rechnungen, denn davon befreit die Kleinunternehmerregelung nicht
Wann Sie umstellen müssen
Wird die Grenze von 100.000 EUR im laufenden Jahr überschritten, endet die Kleinunternehmereigenschaft sofort mit diesem Umsatz, nicht erst zum Jahreswechsel. Ihre Software muss dann im laufenden Jahr auf Regelbesteuerung umschalten können.
Fragen Sie das vor dem Kauf ab, wenn Ihr Umsatz in diese Nähe wächst. Nicht jedes einfache Rechnungsprogramm kann das sauber.
Verfasst von
Daniel Hoffmann
Gründer und redaktionell verantwortlich
Daniel Hoffmann betreibt Softwareblick und ist für redaktionelle Fragen und Korrekturen erreichbar.
