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Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Wir wollen, dass diese Seite für alle nutzbar ist. Was wir dafür umgesetzt haben, wo wir noch nicht fertig sind und wie Sie uns eine Barriere melden.

Erstellt am auf Grundlage einer Selbstbewertung.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist nach unserer Einschätzung weitgehend mit den Web Content Accessibility Guidelines 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Grundlage ist eine Selbstbewertung durch die Redaktion, keine Prüfung durch eine externe Stelle.

Die Erklärung bezieht sich auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz, das für Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr seit dem 28.06.2025 gilt.

Was umgesetzt ist

  • Jede Funktion ist mit der Tastatur erreichbar und bedienbar. Der Fokus ist jederzeit sichtbar und wird nicht unterdrückt.
  • Ein Sprunglink am Seitenanfang führt unmittelbar zum Hauptinhalt.
  • Überschriften folgen einer durchgehenden Ebenenstruktur ohne Sprünge, und jede Seite hat genau eine Hauptüberschrift.
  • Farbe trägt nirgends eine Bedeutung allein. Eine Note wird als Sternzahl und als Zahl ausgegeben, eine Balkengrafik nennt zusätzlich den Prozentwert, und ein Häkchen wird von einem Wort für Bildschirmleseprogramme begleitet.
  • Fließtext und Links erreichen mindestens 4,5 zu 1. Die Textfarbe der Links, ein tiefes Blau, kommt auf Weiß auf 7,7 zu 1. Die Sterne der Bewertung werden nie als Text und nie als Link eingesetzt, weil ihr Farbton diesen Wert nicht erreicht.
  • Jedes Eingabefeld hat eine sichtbare Beschriftung. Ein Platzhaltertext ersetzt keine Beschriftung.
  • Bedienelemente sind mindestens 44 mal 44 Pixel groß.
  • Tabellen haben Spalten- und Zeilenüberschriften sowie eine Beschriftung.
  • Bewegung findet nur statt, wenn das Betriebssystem keine reduzierte Bewegung verlangt. Es gibt kein automatisches Abspielen, kein Parallaxenbild und keine Übernahme des Bildlaufs.
  • Die Seite bleibt bis zu einer Vergrößerung von 200 Prozent nutzbar, ohne dass waagerecht gescrollt werden muss.
  • Die Sprache ist im Dokument als Deutsch ausgezeichnet, damit Bildschirmleseprogramme die richtige Aussprache wählen.

Bekannte Einschränkungen

Wir nennen hier, was wir selbst gefunden haben. Eine Liste ohne Eintrag wäre unglaubwürdig.

  • Der Korallton der Akzentfarbe. Er erreicht auf Weiß 3,3 zu 1 und bleibt damit unter dem Zielwert von 4,5 zu 1 für kleine Schrift. Wir setzen ihn deshalb nur für Auszeichnungen ein, deren Inhalt daneben noch einmal im Fließtext steht, etwa für die Nummer eines Abschnitts. Eine Information geht nicht verloren, wenn dieser Ton schlecht lesbar ist. Wir prüfen derzeit einen dunkleren Ton für dieselben Stellen.
  • Breite Vergleichstabellen. Die Gegenüberstellung zweier Produkte und die Prüfliste zu deutschen Pflichten sind auf schmalen Bildschirmen waagerecht scrollbar. Inhaltlich ist alles erreichbar, die Bedienung ist auf einem Telefon aber unbequem. Wir arbeiten an einer gestapelten Darstellung.
  • Logos der Anbieter. Diese Bilddateien stammen von den Herstellern. Sie sind als schmückend ausgezeichnet, weil der Produktname unmittelbar daneben steht. In einzelnen Fällen kann der Kontrast eines fremden Logos unter dem Zielwert liegen; darauf haben wir keinen Einfluss.
  • Keine externe Prüfung. Diese Erklärung beruht auf einer Selbstbewertung. Eine Prüfung durch eine unabhängige Stelle ist für 2027 vorgesehen.

Womit wir getestet haben

Tastaturbedienung ohne Maus, Bildschirmvergrößerung auf 200 und 400 Prozent, die Bildschirmleseprogramme NVDA unter Windows und VoiceOver unter macOS, sowie die Darstellung bei abgeschalteten Farben. Geprüft wurde in Firefox, Chrome und Safari.

Barriere melden

Wenn Ihnen etwas auffällt, das Sie an der Nutzung hindert, schreiben Sie uns. Bitte nennen Sie die betroffene Seite, was Sie tun wollten und womit Sie die Seite bedienen. Wir antworten innerhalb von zwei Wochen und nennen, bis wann wir die Barriere beseitigen.

Wenn Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden sind oder keine erhalten, können Sie sich an die zuständige Marktüberwachungsbehörde wenden. Zuständig ist die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen bei der Landschaftsverband Rheinland, Zentrum für Barrierefreiheit.