DATEV-Export, DATEV-Schnittstelle: der Unterschied kostet Sie Zeit
Fast jeder Anbieter wirbt mit DATEV. Gemeint sind zwei sehr verschiedene Dinge, und nur eines davon macht Ihre Kanzlei wirklich zufrieden.
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Auf der Produktseite steht DATEV. Ihre Kanzlei erwartet daraufhin etwas Bestimmtes. Ob beide dasselbe meinen, stellt sich in der Regel erst im ersten Monatsabschluss heraus.
Der Export
Die Software erzeugt eine Datei im DATEV-Format, meistens als CSV nach dem Aufbau der DATEV-Schnittstellenbeschreibung. Sie laden die Datei herunter und schicken sie an Ihre Kanzlei, die sie dort einliest.
Das funktioniert und ist für viele Betriebe ausreichend. Es bleibt aber ein manueller Schritt pro Monat, und die Belegbilder gehen getrennt auf die Reise oder gar nicht.
Die Schnittstelle
Hier wandern Buchungssätze und Belegbilder gemeinsam und ohne manuellen Zwischenschritt in den DATEV-Bestand der Kanzlei. Für den Berater ist das der entscheidende Unterschied, weil er den Beleg am Buchungssatz sieht und nicht in einem zweiten Ordner suchen muss.
| Merkmal | Export | Schnittstelle |
|---|---|---|
| Buchungssätze | ja | ja |
| Belegbilder | getrennt oder gar nicht | gemeinsam mit dem Buchungssatz |
| Manueller Schritt pro Monat | ja | nein |
| Rückmeldung von Korrekturen der Kanzlei | nein | je nach Produkt |
Drei Fragen an den Anbieter
- Werden Belegbilder mit übertragen oder nur Buchungssätze?
- In welcher Fassung der DATEV-Schnittstellenbeschreibung wird exportiert?
- Kommen Korrekturen, die die Kanzlei vornimmt, in mein System zurück?
Stellen Sie diese Fragen schriftlich und lassen Sie sich die Antwort schriftlich geben. Eine mündliche Zusage im Vertriebsgespräch hilft im Februar nicht weiter.
Verfasst von
Daniel Hoffmann
Gründer und redaktionell verantwortlich
Daniel Hoffmann betreibt Softwareblick und ist für redaktionelle Fragen und Korrekturen erreichbar.
