Jonas Walter
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Der Standard bei kleinen Betrieben, zu Recht
Die App reicht, um unterwegs eine Rechnung zu schreiben und den Tankbeleg zu fotografieren. Als Kleinunternehmer nach § 19 UStG musste ich nichts umbauen, das ist eine Einstellung. Ein Wermutstropfen: der telefonische Support ist in der Einstiegsstufe nicht enthalten.
- Dafür spricht
- Der Wechsel von der EÜR-Ansicht in die Auswertungen ist auch ohne Buchhaltungsausbildung verständlich. Der DATEV-Export war das Erste, was unsere Kanzlei geprüft hat, und er passte auf Anhieb.
- Dagegen spricht
- Die Belegerkennung scheitert zuverlässig an Tankquittungen auf Thermopapier.
