Melanie Meyer
Bilanzbuchhalterin · 51-200
Nutzungsdauer: Weniger als 6 Monate ·
Kein Buchhaltungsprogramm, sondern Bindeglied
Eingeführt haben wir es, weil unsere alte Lösung den Anforderungen nicht mehr genügte. Unsere Kanzlei und wir sehen denselben Belegstand, die Rückfragen per E-Mail sind weg. Die Archivierung ist revisionssicher nach GoBD, das nimmt uns die Diskussion mit der Prüfung ab. Ein Wermutstropfen: die Rechteverwaltung ist komplizierter, als sie sein müsste. Unterm Strich eine gute Entscheidung.
- Dafür spricht
- Bei einer Betriebsprüfung war der Zugriff auf alte Belege in Minuten erledigt. Der Bankabgleich mit den Kontoumsätzen läuft ohne unser Zutun.
- Dagegen spricht
- Es ist kein Buchhaltungsprogramm, das war uns vorher nicht klar.
